Pressemitteilungen vom 11.05.2006.
 
Künftig Mitglied in Selling Group bei Neuemissionen
 
Vermitteltes Fondsvolumen erreicht bereits nach sechs Monaten das Vorjahresniveau
 
Berlin, 11. Mai 2006: Seit kurzem bietet die wallstreet:online capital AG ihren Kunden die Möglichkeit, zu Sonderkonditionen Wertpapierdepots bei etablierten Online Brokern wie Cortal Consors, Comdirect und DAB zu eröffnen.
 
Die Kunden der wallstreet:online capital AG profitieren dabei jeweils von reduzierten Transaktionskosten und Mindestgebühren. Zusätzlich können Anlagen in Hedgefonds und Investmentfonds zu individuellen Konditionen angeboten werden. Innerhalb von nur zwei Jahren gelang es der wallstreet:online capital AG zum führenden unabhängigen Fondsvermittler im deutschsprachigen Internet zu wachsen.
 
Künftig wird die wallstreet:online capital AG als BaFin-lizenzierter Finanzdienstleister auch bei Neuemissionen als Mitglied der Selling Group teilnehmen. Seinen Brokeragekunden bietet das Unternehmen somit die Möglichkeit, bei ausgewählten Neuemissionen zu partizipieren und höhere Zuteilungschancen als bei Finanzinstituten zu haben, die nicht im Konsortium oder der Selling Group vertreten sind. „Wir rechnen bereits in Kürze mit der ersten Neuemission.
 
 
Wir sind mit der bisherigen Resonanz unserer Kunden sehr zufrieden. Das Konzept - billiger traden, mehr Informationen und Zuteilungschancen bei Neuemission - bietet unseren Kunden einen wirklich geldwerten Vorteil.“ so René Krüger, Vorstand der wallstreet:online capital AG. Über die wallstreet:online capital AG
 
Die wallstreet:online capital AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut und unterliegt damit der einheitlichen staatlichen Allfinanzaufsicht. Die Gesellschaft gehört außerdem der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen - einem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerichteten, nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes - an. Mit dem Bescheid der BaFin vom 30.11.2005 und dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung zur Satzungsänderung vom 23.03.06 wurde der Gesellschaft die Erlaubnis erteilt, neben der Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) als Finanzdienstleistung auch die Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 KWG zu erbringen.